Brautmoden Tegernsee 

Martin Boelt

 

Brautatelier & Bridal Lounge

Am Lindenplatz 10

D-83707 Bad Wiessee

Telefon +49 (0) 8022 271 98 35

 

Manufaktur & Änderungsschneiderei

Miesbacher Str. 102a

D-83703 Gmund am Tegernsee

 

vanBlütental® by Tali Amoo

Dirndleria® by Tali Amoo

Glockenrüsche® by Tali Amoo

TaliBoelt® Couture

Whispers of love by Tali Amoo

 

vanBlütental®, TaliBoelt®, Dirndleria® und Glockenrüsche® sind eingetragene Marken.

 

Leitung

Brautatelier, Manufaktur & Änderungsschneiderei

Natalia Boelt

 
Steuernummer: 139/206/10387
USt-ID: DE 210591786
Finanzamt Miesbach

 

Versicherungskammer Bayern

Versicherungsnummer GP8168769

Geschäftsstelle Kreissparkasse

Miesbach-Tegernsee

 

Mitglied der Handwerkskammer

München und Oberbayern 

 

 

DISCLAIMER

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URHEBERRECHT

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Copyright ©2024

Fotos & Videos: Brautmoden Tegernsee, Rosa Clará, Madi Lane, Jesus Peiro, Bianco Evento, Elsa Coloured Shoes, Christian Koehlert, Kleemeier, Weise, Monny, Emmerling, Martin Boelt Photography, Radmila Kerl, Anna Lohninger

 

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BRAUTMODEN TEGERNSEE, NATALIA & MARTIN BOELT

 

§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Brautmoden Tegernsee (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kundin“).

Beratungs- und Anprobetermine unterliegen den spezifischen Konditionen, unter denen sie gebucht

worden sind (z. B. etwaige Termin- oder Buchungsgebühren).

Foto- und Videoverbot: Aufgrund von Exklusivitätsrechten der Hersteller sowie zum Schutz des

geschäftlichen Know-hows ist das Anfertigen von Foto- oder Videomaterial von Kleidern während der

laufenden Anprobe grundsätzlich untersagt. Nach erfolgreichem Kaufabschluss bzw. nach verbindlicher

Auswahl darf das konkret „auserwählte Kleid“ gerne zu privaten Zwecken fotografiert werden.

 

 

§ 2 Vertragsschluss, Preise & Zahlungsbedingungen

Der Kaufvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung der Kundin durch den Anbieter im

Ladengeschäft zustande.

Der Anbieter akzeptiert Zahlungen in bar sowie per EC-Karte (Girocard). In Ausnahmefällen und nach

vorheriger individueller Vereinbarung kann ein Kauf auf Rechnung gewährt werden. In diesem Fall ist eine

sofortige Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtkaufpreises fällig.

Bei der verbindlichen Bestellung eines Kleides beim Hersteller oder Lieferanten sowie beim Kauf von

vorrätigen Kleidern aus dem aktuellen Sortiment des Ladengeschäfts ist der komplette Kaufpreis sofort mit

Vertragsschluss fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen

wurde.

 

 

§ 3 Lieferung, Lieferverzug & Haftung

Sollte ein bestelltes Kleid aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. durch Verschulden

des Herstellers oder Lieferanten, Lieferengpässe oder höhere Gewalt), nicht rechtzeitig oder überhaupt

nicht geliefert werden können, wird die Kundin hierüber unverzüglich informiert. Ein vereinbarter

Liefertermin verschiebt sich in diesem Fall um den Zeitraum des Leistungshindernisses.

Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich und hat der Anbieter dies nicht zu vertreten, sind beide

Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits von der Kundin geleistete Zahlungen

werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche der Kundin sind ausgeschlossen.

Im Falle von verspäteten Lieferungen, die auf ein Verschulden oder eine Mitwirkungspflichtverletzung der

Kundin zurückzuführen sind (z. B. verspätete Maßübermittlung oder verpasste Termine), können keine

Ansprüche wegen Lieferverzugs gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

Haftungsbegrenzung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,

Seite 1 von 4sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

 

§ 4 Maße, Beschaffenheit & Änderungen

Die Bestellung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Kaufvertrags erhobenen und im Bestellschein

dokumentierten Maße und Konfektionsgrößen. Für spätere Änderungen der Größe und/oder der

Körpermaße der Kundin (z. B. durch Gewichtsabnahme oder -zunahme, Schwangerschaft) nach der

Bestellung kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden. Dadurch notwendige Mehrarbeiten oder

Neubestellungen gehen vollständig zu Lasten der Kundin.

Geringe, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Farben,

Drapierungen, Spitze, Verzierungen und Materialien zwischen der gelieferten Ware und dem im Geschäft

vorrätigen Vorführ- oder Ausstellungsmodell stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur

Reklamation.

Auf Wunsch der Kundin können Änderungen am Brautkleid in der hauseigenen Manufaktur des Anbieters

zu dessen jeweils geltenden Konditionen durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Durchführung von

Änderungen besteht nur im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten.

Einfache, im ursprünglichen Beratungsgespräch explizit als Serviceleistung deklarierte Anpassungen

werden ohne Extrakosten durchgeführt. Aufwändige Änderungen, die zusätzliche Kosten verursachen,

werden vorab kalkuliert und bedürfen der schriftlichen oder Textform-Freigabe durch die Kundin.

Ein Änderungstermin in der hauseigenen Manufaktur sollte idealerweise mindestens 3 Monate vor dem

Hochzeitstermin vereinbart werden. Betriebshinweis: Im Monat August bleiben die Änderungsschneiderei

und die Manufaktur wegen Betriebsferien geschlossen.

Die Ausführung von Änderungen sowie die Aushändigung der Ware erfolgen erst nach vollständiger

Bezahlung des Kaufpreises sowie aller anfallenden Änderungskosten.

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§ 5 Vermittlung externer Schneiderleistungen

Soweit der Anbieter der Kundin externe, auf Braut- und Abendmode spezialisierte Schneider vermittelt,

geschieht dies rein servicebasiert und unverbindlich je nach Verfügbarkeit.

Der Anbieter wird hierbei nicht Vertragspartner der Änderungsleistungen. Das Vertragsverhältnis über die

Änderungen kommt ausschließlich und direkt zwischen der Kundin und dem/der vermittelten Schneider/

Schneiderin zustande. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Schäden, Fehler

oder Verzögerungen, die durch die externe Schneiderei verursacht werden.

Der Anbieter haftet nicht für abweichende oder höhere Kosten, die durch eine fremde oder vermittelte

Schneiderei veranschlagt werden. Für Kosten oder Schäden, die der Kundin entstehen, weil sie sich für

eine fremde oder vermittelte Schneiderei entscheidet, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

§ 6 Lagerung & Transport

Die Kundin kann ihr Brautkleid nach vollständiger Bezahlung sofort mitnehmen.

Auf Wunsch bietet der Anbieter an, das Brautkleid bis zur Hochzeit in seinen Räumlichkeiten sicher zu

verwahren und zu versichern. Für diese fachgerechte Lagerung entsteht eine monatliche Lagerungs- und

Versicherungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro angefangenem Kalendermonat.

Das Brautkleid wird vor der Übergabe in der hauseigenen Änderungsschneiderei aufgebügelt. Durch den

anschließenden Transport im geschützten Brautsack kann die Ware erneut knittern. Der Anbieter

empfiehlt, die Verwendung eines Steamers oder einen Aufbügelservice vor Ort am Hochzeitsort

einzuplanen.

Kundinnen, die am Tegernsee heiraten, können einen exklusiven Aufbügelservice einen Tag vor der

Hochzeit anfragen. Diese Anfrage muss rechtzeitig bei der Terminvereinbarung zur Abholung, mindestens

jedoch 2 Wochen vorher, erfolgen und steht unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten.

 

 

§ 7 Maßanfertigungen & Kundenspezifische Bestellungen

Kleider, Accessoires und Schmuckstücke, die auf persönlichen Wunsch der Kundin individuell hergestellt,

nach Maß angefertigt oder spezifisch bestellt werden, sind Unikate und für den Anbieter nicht anderweitig

veräußerlich.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind

und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich

ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kein

gesetzliches Widerrufs- oder Stornierungsrecht. Eine Stornierung oder ein Umtausch solcher Bestellungen

ist daher grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall nachweisbarer höherer Gewalt vor

dem geplanten Liefertermin vor.

1.

§ 8 Mängelrechte (Gewährleistung) & Beanstandungen

Die Kundin wird gebeten, die Ware bei Übergabe bzw. Abholung sorgfältig auf offensichtliche Mängel,

Fehler oder Beschädigungen zu überprüfen und diese dem Anbieter nach Möglichkeit direkt anzuzeigen.

Seite 3 von 42.

 

 

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Kundin werden durch eine unterlassene oder verspätete

Anzeige bei Abholung nicht ausgeschlossen oder verkürzt. Bei Vorliegen eines echten Sachmangels

gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Für Mängel oder Schäden, die erst nach der Übergabe durch unsachgemäßen Gebrauch (z. B.

Beschädigungen während der Feier, Flecken, Risse im Stoff oder der Spitze durch hängenbleiben) oder

normale Abnutzung entstehen, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Liegt ein rechtzeitiger und berechtigter Sachmangel vor, steht dem Anbieter zunächst das Recht zur

Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache) innerhalb einer

angemessenen Frist zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie für den Anbieter unmöglich

oder unverhältnismäßig, gelten die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

 

 

§ 9 Umtausch & Rücknahme auf Kulanz

Grundsätzlich sind alle abgeschlossenen Kaufverträge über verbindlich bestellte oder gekaufte Waren

verbindlich. Ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht besteht im stationären Handel nicht. Unsere

Ware ist vom regulären Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

Sollten im Einzelfall nachweislich besondere, unvorhersehbare Umstände vorliegen (z. B. eine medizinisch

nachgewiesene Schwangerschaft, die das Tragen des gewählten Modells unmöglich macht), kann der

Anbieter nach eigenem Ermessen einem Umtausch auf Kulanz zustimmen.

Ein solcher Kulanzumtausch erfolgt ausschließlich gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 50 %

des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides und steht unter der Bedingung, dass das neu

ausgewählte Brautkleid mindestens preisgleich oder teurer ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid

sowie eine Barauszahlung des Differenzbetrages sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei

Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende

Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,

entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein

oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten

die gesetzlichen Vorschriften.