Brautmoden Tegernsee
Martin Boelt
Brautatelier & Bridal Lounge
Am Lindenplatz 10
D-83707 Bad Wiessee
Telefon +49 (0) 8022 271 98 35
Manufaktur & Änderungsschneiderei
Miesbacher Str. 102a
D-83703 Gmund am Tegernsee
vanBlütental® by Tali Amoo
Dirndleria® by Tali Amoo
Glockenrüsche® by Tali Amoo
TaliBoelt® Couture
Whispers of love by Tali Amoo
vanBlütental®, TaliBoelt®, Dirndleria® und Glockenrüsche® sind eingetragene Marken.
Leitung
Brautatelier, Manufaktur & Änderungsschneiderei
Natalia Boelt
Steuernummer: 139/206/10387
USt-ID: DE 210591786
Finanzamt Miesbach
Versicherungskammer Bayern
Versicherungsnummer GP8168769
Geschäftsstelle Kreissparkasse
Miesbach-Tegernsee
Mitglied der Handwerkskammer
München und Oberbayern
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Copyright ©2024
Fotos & Videos: Brautmoden Tegernsee, Rosa Clará, Madi Lane, Jesus Peiro, Bianco Evento, Elsa Coloured Shoes, Christian Koehlert, Kleemeier, Weise, Monny, Emmerling, Martin Boelt Photography, Radmila Kerl, Anna Lohninger
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BRAUTMODEN TEGERNSEE, NATALIA & MARTIN BOELT
§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Brautmoden Tegernsee (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kundin“).
Beratungs- und Anprobetermine unterliegen den spezifischen Konditionen, unter denen sie gebucht
worden sind (z. B. etwaige Termin- oder Buchungsgebühren).
Foto- und Videoverbot: Aufgrund von Exklusivitätsrechten der Hersteller sowie zum Schutz des
geschäftlichen Know-hows ist das Anfertigen von Foto- oder Videomaterial von Kleidern während der
laufenden Anprobe grundsätzlich untersagt. Nach erfolgreichem Kaufabschluss bzw. nach verbindlicher
Auswahl darf das konkret „auserwählte Kleid“ gerne zu privaten Zwecken fotografiert werden.
§ 2 Vertragsschluss, Preise & Zahlungsbedingungen
Der Kaufvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung der Kundin durch den Anbieter im
Ladengeschäft zustande.
Der Anbieter akzeptiert Zahlungen in bar sowie per EC-Karte (Girocard). In Ausnahmefällen und nach
vorheriger individueller Vereinbarung kann ein Kauf auf Rechnung gewährt werden. In diesem Fall ist eine
sofortige Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtkaufpreises fällig.
Bei der verbindlichen Bestellung eines Kleides beim Hersteller oder Lieferanten sowie beim Kauf von
vorrätigen Kleidern aus dem aktuellen Sortiment des Ladengeschäfts ist der komplette Kaufpreis sofort mit
Vertragsschluss fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde.
§ 3 Lieferung, Lieferverzug & Haftung
Sollte ein bestelltes Kleid aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. durch Verschulden
des Herstellers oder Lieferanten, Lieferengpässe oder höhere Gewalt), nicht rechtzeitig oder überhaupt
nicht geliefert werden können, wird die Kundin hierüber unverzüglich informiert. Ein vereinbarter
Liefertermin verschiebt sich in diesem Fall um den Zeitraum des Leistungshindernisses.
Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich und hat der Anbieter dies nicht zu vertreten, sind beide
Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits von der Kundin geleistete Zahlungen
werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche der Kundin sind ausgeschlossen.
Im Falle von verspäteten Lieferungen, die auf ein Verschulden oder eine Mitwirkungspflichtverletzung der
Kundin zurückzuführen sind (z. B. verspätete Maßübermittlung oder verpasste Termine), können keine
Ansprüche wegen Lieferverzugs gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
Haftungsbegrenzung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
Seite 1 von 4sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 4 Maße, Beschaffenheit & Änderungen
Die Bestellung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Kaufvertrags erhobenen und im Bestellschein
dokumentierten Maße und Konfektionsgrößen. Für spätere Änderungen der Größe und/oder der
Körpermaße der Kundin (z. B. durch Gewichtsabnahme oder -zunahme, Schwangerschaft) nach der
Bestellung kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden. Dadurch notwendige Mehrarbeiten oder
Neubestellungen gehen vollständig zu Lasten der Kundin.
Geringe, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Farben,
Drapierungen, Spitze, Verzierungen und Materialien zwischen der gelieferten Ware und dem im Geschäft
vorrätigen Vorführ- oder Ausstellungsmodell stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur
Reklamation.
Auf Wunsch der Kundin können Änderungen am Brautkleid in der hauseigenen Manufaktur des Anbieters
zu dessen jeweils geltenden Konditionen durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Durchführung von
Änderungen besteht nur im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten.
Einfache, im ursprünglichen Beratungsgespräch explizit als Serviceleistung deklarierte Anpassungen
werden ohne Extrakosten durchgeführt. Aufwändige Änderungen, die zusätzliche Kosten verursachen,
werden vorab kalkuliert und bedürfen der schriftlichen oder Textform-Freigabe durch die Kundin.
Ein Änderungstermin in der hauseigenen Manufaktur sollte idealerweise mindestens 3 Monate vor dem
Hochzeitstermin vereinbart werden. Betriebshinweis: Im Monat August bleiben die Änderungsschneiderei
und die Manufaktur wegen Betriebsferien geschlossen.
Die Ausführung von Änderungen sowie die Aushändigung der Ware erfolgen erst nach vollständiger
Bezahlung des Kaufpreises sowie aller anfallenden Änderungskosten.
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§ 5 Vermittlung externer Schneiderleistungen
Soweit der Anbieter der Kundin externe, auf Braut- und Abendmode spezialisierte Schneider vermittelt,
geschieht dies rein servicebasiert und unverbindlich je nach Verfügbarkeit.
Der Anbieter wird hierbei nicht Vertragspartner der Änderungsleistungen. Das Vertragsverhältnis über die
Änderungen kommt ausschließlich und direkt zwischen der Kundin und dem/der vermittelten Schneider/
Schneiderin zustande. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Schäden, Fehler
oder Verzögerungen, die durch die externe Schneiderei verursacht werden.
Der Anbieter haftet nicht für abweichende oder höhere Kosten, die durch eine fremde oder vermittelte
Schneiderei veranschlagt werden. Für Kosten oder Schäden, die der Kundin entstehen, weil sie sich für
eine fremde oder vermittelte Schneiderei entscheidet, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 6 Lagerung & Transport
Die Kundin kann ihr Brautkleid nach vollständiger Bezahlung sofort mitnehmen.
Auf Wunsch bietet der Anbieter an, das Brautkleid bis zur Hochzeit in seinen Räumlichkeiten sicher zu
verwahren und zu versichern. Für diese fachgerechte Lagerung entsteht eine monatliche Lagerungs- und
Versicherungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro angefangenem Kalendermonat.
Das Brautkleid wird vor der Übergabe in der hauseigenen Änderungsschneiderei aufgebügelt. Durch den
anschließenden Transport im geschützten Brautsack kann die Ware erneut knittern. Der Anbieter
empfiehlt, die Verwendung eines Steamers oder einen Aufbügelservice vor Ort am Hochzeitsort
einzuplanen.
Kundinnen, die am Tegernsee heiraten, können einen exklusiven Aufbügelservice einen Tag vor der
Hochzeit anfragen. Diese Anfrage muss rechtzeitig bei der Terminvereinbarung zur Abholung, mindestens
jedoch 2 Wochen vorher, erfolgen und steht unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten.
§ 7 Maßanfertigungen & Kundenspezifische Bestellungen
Kleider, Accessoires und Schmuckstücke, die auf persönlichen Wunsch der Kundin individuell hergestellt,
nach Maß angefertigt oder spezifisch bestellt werden, sind Unikate und für den Anbieter nicht anderweitig
veräußerlich.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind
und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich
ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kein
gesetzliches Widerrufs- oder Stornierungsrecht. Eine Stornierung oder ein Umtausch solcher Bestellungen
ist daher grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall nachweisbarer höherer Gewalt vor
dem geplanten Liefertermin vor.
1.
§ 8 Mängelrechte (Gewährleistung) & Beanstandungen
Die Kundin wird gebeten, die Ware bei Übergabe bzw. Abholung sorgfältig auf offensichtliche Mängel,
Fehler oder Beschädigungen zu überprüfen und diese dem Anbieter nach Möglichkeit direkt anzuzeigen.
Seite 3 von 42.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Kundin werden durch eine unterlassene oder verspätete
Anzeige bei Abholung nicht ausgeschlossen oder verkürzt. Bei Vorliegen eines echten Sachmangels
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für Mängel oder Schäden, die erst nach der Übergabe durch unsachgemäßen Gebrauch (z. B.
Beschädigungen während der Feier, Flecken, Risse im Stoff oder der Spitze durch hängenbleiben) oder
normale Abnutzung entstehen, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Liegt ein rechtzeitiger und berechtigter Sachmangel vor, steht dem Anbieter zunächst das Recht zur
Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache) innerhalb einer
angemessenen Frist zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie für den Anbieter unmöglich
oder unverhältnismäßig, gelten die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Umtausch & Rücknahme auf Kulanz
Grundsätzlich sind alle abgeschlossenen Kaufverträge über verbindlich bestellte oder gekaufte Waren
verbindlich. Ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht besteht im stationären Handel nicht. Unsere
Ware ist vom regulären Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.
Sollten im Einzelfall nachweislich besondere, unvorhersehbare Umstände vorliegen (z. B. eine medizinisch
nachgewiesene Schwangerschaft, die das Tragen des gewählten Modells unmöglich macht), kann der
Anbieter nach eigenem Ermessen einem Umtausch auf Kulanz zustimmen.
Ein solcher Kulanzumtausch erfolgt ausschließlich gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 50 %
des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides und steht unter der Bedingung, dass das neu
ausgewählte Brautkleid mindestens preisgleich oder teurer ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid
sowie eine Barauszahlung des Differenzbetrages sind ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten
die gesetzlichen Vorschriften.
